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KG, 21.10.2008 - 2 Ws 520/08, 1 AR 1508/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
Auszug aus KG, 21.10.2008 - 2 Ws 520/08
Sie wären nur dann eine ausreichende Reaktion auf das neuerliche Fehlverhalten, wenn nunmehr objektiv eine durch neue Tatsachen belegte hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestünde, daß der Verurteilte zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170 und Beschluß vom 26. Mai 2004 - 5 Ws 249/04 -).Diese Befähigung hat sich auf Tatsachen zu stützen; sie darf nicht unterstellt werden (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).
- KG, 16.02.2023 - 2 Ws 1/23
Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung
Auch kann die wiederholte Begehung von Delikten der leichteren Kriminalität zur Widerlegung der der Strafaussetzung zugrundeliegenden Prognose führen (…vgl. Senat a.a.O. m.w.N. und Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 2 Ws 520/08 -, juris).